§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Immova GmbH (in Gründung), c/o Fabian Beckmann, Frankfurt am Main („Immova“) und ihren Kunden über die Nutzung der Immova-Plattform sowie über das Verwaltermandat nach WEG bzw. BGB-Mietrecht.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Immova stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit das Self-Service-Angebot (S2) auch Verbraucher betrifft, gelten ergänzend die verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf immova.ai ist unverbindlich. Erst die Bestellung des Kunden — z. B. über die Demo- oder Onboarding-Strecke — gilt als verbindliches Angebot.
(2) Der Vertrag kommt mit Annahmebestätigung durch Immova in Textform zustande. Spätestens mit Aktivierung des Mandanten-Tenants gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 3 SaaS-Nutzung (S2 Self-Service, S3 White-Label)
(1) Immova stellt dem Kunden die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung definierten Funktionen der Plattform als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht.
(2) Es gilt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel (Wartungsfenster ausgenommen). Geplante Wartungen werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
(3) Für Mieter- und Eigentümer-Anfragen, die Immova über die KI-Agenten oder den Voice-Agent bearbeitet, gilt eine vertragliche 2-Stunden-Antwortgarantie innerhalb der Servicezeiten gemäß Leistungsbeschreibung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Korrekte Stammdaten, Verträge, Eigentümer- und Mieter-Listen bereitstellen.
- Zugangsdaten geheim halten; verpflichtende 2FA für Verwalter-Accounts.
- Sicherheitsvorfälle (verlorenes Gerät, Phishing-Verdacht) unverzüglich melden.
- Rechtswidrige Inhalte oder Dritter-Daten ohne Befugnis nicht hochladen.
§ 5 Vergütung, Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket gemäß Preisliste auf der Website oder gemäß individuellem Angebot.
(2) Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder Stripe. Bei verbrauchsabhängigen Komponenten (z. B. zusätzliche KI-Minuten) erfolgt die Abrechnung am Monatsende.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Immova berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit 14-tägiger Frist den Zugang zur Plattform zu sperren.
§ 6 Laufzeit, Kündigung (SaaS)
(1) Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Die ersten 45 Tage gelten als kostenfreier Trial mit tagesgenauer Kündigungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Nach Vertragsende stellt Immova dem Kunden seine Mandantendaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format für die Dauer von 30 Tagen zum Download bereit. Danach werden die Daten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
§ 7 Verwaltermandat (S1)
(1) Für die eigenständige Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), Mietobjekten und Sondereigentum (SEV) gelten die im Verwaltervertrag und den gesetzlichen Bestimmungen (WEG, BGB-Mietrecht, MaBV) festgelegten Pflichten.
(2) Der Verwaltervertrag wird mit einer Laufzeit von typischerweise drei Jahren geschlossen (§ 26 Abs. 2 WEG). Mietverwaltungen können monatlich gekündigt werden.
(3) Bei der eigenständigen Verwaltung tritt Immova als zertifizierter Verwalter gemäß § 26a WEG (ZertVerwV, gültig seit 1. Dezember 2023) auf.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Immova personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Details siehe Datenschutzerklärung und DSGVO-Übersicht.
§ 9 Haftung
(1) Immova haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Immova nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach begrenzt auf das Zwölffache der monatlichen Vergütung.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden — ist ausgeschlossen.
§ 10 KI-Aktionen und Human-in-the-Loop
Immova setzt KI-Agenten ein, die viele Standardvorgänge autonom bearbeiten. Bei Vorgängen mit rechtlich oder finanziell hoher Auswirkung (z. B. SEPA-Lastschriften größer 500 €, externe Schreiben mit rechtlicher Bindungswirkung, Mietverträge, Beschlüsse) gilt ein verpflichtender Mensch-in-der-Schleife-Schritt: ein qualifizierter Mitarbeiter gibt die Aktion frei, bevor sie ausgeführt wird. Der Kunde kann diesen Schwellenwert auf Wunsch im Rahmen seines Mandanten konfigurieren.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht für SaaS-Verträge ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird mit der Auftragsbestätigung übermittelt.
§ 12 Änderungen dieser AGB
Immova ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen in Textform anzukündigen und anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen einer Untätigkeit weist Immova in der Änderungsankündigung gesondert hin.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.